Karte für behindertengerechte Einrichtungen beantragen
Trage deine Daten in das unten stehende Formular ein, um deine Karte für behindertengerechte Einrichtungen zu beantragen. Anschließend kannst du deine persönliche Karte für behindertengerechte Einrichtungen herunterladen und speichern oder sofort ausdrucken. Füllst du die Erklärung an deinem Smartphone aus? Dann kannst du auch Screenshots von der Karte für behindertengerechte Einrichtungen machen.
Hast du Fragen? Rufe uns dann bitte unter +31 (0)416 537 777 an. Wir sind täglich erreichbar und helfen dir gerne weiter.
Bedingungen für die Karte für behindertengerechte Einrichtungen
Efteling möchte allen Gästen einen unvergesslichen und sicheren Tag bereiten. Deshalb ist es unser Ziel, den Freizeitpark für jeden zugänglich zu machen. Der Freizeitpark verfügt über spezielle Einrichtungen, um den Aufenthalt für Besucher mit Behinderung so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.
1. Warum verlangen wir diese Erklärung?
In dieser Erklärung versichert der Gast, dass er/sie nicht dazu in der Lage ist, die Attraktionen im Freizeitpark über den normalen Wartebereich zu besuchen. Diese Erklärung ist erforderlich, da unsere Mitarbeiter dies in vielen Fällen nicht beurteilen können.
2. Zugang über den Rollstuhleingang mit einer Karte für behindertengerechte Einrichtungen und Betreuer
Ein Besucher kann eine Attraktion über den Rollstuhleingang besuchen, wenn er die Karte für behindertengerechte Einrichtungen und mindestens einen Betreuer bei sich hat, der mindestens 16 Jahre alt ist. Mithilfe dieses Betreuers und möglicherweise eines Attraktionsmitarbeiters muss der Besucher, auch im Falle einer Räumung:
- in und aus der Attraktion gelangen können;
- mit der Attraktion fahren können (abhängig von der Attraktion muss er beispielsweise eine spezielle Sitzhaltung einnehmen, sich festhalten und/oder sich gegen die Kurven stemmen können);
- mündliche und visuelle Anweisungen befolgen können.
Wir weichen in Ausnahmefällen von dieser Regel ab, wenn ein Gast mit Behinderung erklärt, selbstständig dazu in der Lage zu sein, die Attraktion zu besuchen, auch im Falle einer Räumung. In diesem Fall kann der Gast die Attraktionen ohne Betreuer besuchen. Er oder sie erhält dann eine Karte für behindertengerechte Einrichtungen, auf der dies angegeben ist.
3. Gültigkeit der Erklärung
Die Karte für behindertengerechte Einrichtungen ist personengebunden und maximal 5 aufeinanderfolgende Tage lang gültig.
Mit der Karte für behindertengerechte Einrichtungen erhält der Besucher Zugang zu den Einrichtungen für Gäste mit Behinderung. Besucher mit einer Efteling-Jahreskarte, die eine Karte für behindertengerechte Einrichtungen brauchen, die länger als 5 Tage gültig ist, können sich an den Gästeservice wenden.
4. Haftung und sonstige Bestimmungen
Die Benutzung der Karte für behindertengerechte Einrichtungen ist Gästen mit einer Behinderung vorbehalten. Um den Missbrauch der Karte für behindertengerechte Einrichtungen vorzubeugen, behält Efteling sich das Recht vor, stichprobenartig und/oder im Zweifelsfall einen Nachweis der Behinderung durch die Aushändigung eines Dokuments, aus dem die Behinderung ersichtlich wird (z.B. Behindertenparkausweis) vom Besucher zu verlangen. Darüber hinaus behält Efteling sich das Recht vor, Besuchern mit einer Karte für behindertengerechte Einrichtungen dennoch den Zugang zu einer Attraktion zu verweigern, wenn dies im Sinne der Sicherheit des Besuchers und/oder Dritter begründet erscheint. Efteling bietet dem Besucher mit einer Karte für behindertengerechte Einrichtungen deshalb auch keine Garantie, dass er/sie auch tatsächlich alle Attraktionen besuchen kann oder darf.
Falls festgestellt wird, dass ein Besucher Missbrauch von der Karte für behindertengerechte Einrichtungen macht, kann ihm/ihr der Zugang zum Freizeitpark verweigert werden und Efteling kann den Ersatz eventuell erlittener Schäden vom Besucher verlangen.
Die Nutzung der Karte für behindertengerechte Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Besucher muss selbst bestimmen, ob er/sie eine Karte für behindertengerechte Einrichtungen beantragt oder ob er/sie dazu in der Lage ist, in einer Attraktion Platz zu nehmen (außer im Falle einer Ablehnung durch einen Efteling-Mitarbeiter). Efteling lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab.
Efteling weist Besucher darauf hin, dass eine Karte für behindertengerechte Einrichtungen keine Vorzugskarte ist. Die Karte für behindertengerechte Einrichtungen ist lediglich ein Nachweis dafür, dass Besucher einen Rollstuhleingang bei einer Attraktion nutzen dürfen. Die Wartezeiten bei einem Rollstuhleingang sind grundsätzlich nicht kürzer als beim normalen Wartebereich.