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Mietbedingungen Elektromobil


Vermieter: De Efteling B.V., Europalaan 1, Kaatsheuvel

  • Efteling ist jederzeit berechtigt, eine Buchung (ohne Angabe von Gründen) zu stornieren.
  • Der Mieter erklärt, dass er über 16 Jahre alt ist, einen gültigen Ausweis vorlegen kann und im Besitz einer gültigen Karte für behindertengerechte Einrichtungen ist. Nur der Mieter selbst kann das Elektromobil abholen und benutzen.
  • Die Miete des Elektromobils muss bei der Abholung entrichtet werden. Auch wenn der Mieter das Elektromobil vor dem offiziellen Geschäftsschluss zurückgibt, gilt der vereinbarte Mietpreis.
  • Der Mieter verfügt über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit einem Elektromobil, um dieses ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst zu bedienen. Bei Bedarf kann ein ausgewiesener Efteling-Mitarbeiter die Funktionsweise des Elektromobils erläutern und dem Mieter eine kleine Probefahrt ermöglichen, bevor der Mieter es tatsächlich mitnimmt und der Mietzeitraum beginnt. Verzichtet der Mieter jedoch während oder unmittelbar nach der Probefahrt auf die Anmietung, kann eine Rückerstattung erfolgen.
  • Der Mieter teilt mit, dass er das Elektromobil, die dazugehörigen Schlüssel und jegliches Zubehör in gutem Zustand erhalten hat. Wenn der Mieter das Elektromobil online vorbestellt hat und bei Erhalt feststellt, dass dieses nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist, muss der Mieter Efteling darüber informieren, bevor er das Elektromobil in Gebrauch nimmt. Darüber hinaus kann ein Efteling-Mitarbeiter in jedem Fall gemeinsam mit dem Mieter ein Schadensformular ausfüllen, auf dem Schäden vermerkt sind, die vor dem Mietzeitraum entstanden sind. Das Elektromobil muss am Ende des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es sich zu Beginn des Mietzeitraums befunden hat. Ist dies nicht der Fall, so hat Efteling Anspruch auf Schadenersatz.
  • Es ist nicht erlaubt, dass mehr als eine Person mit dem Elektromobil fährt. Deshalb dürfen Kinder auch nicht auf dem Schoß sitzen oder sich an das Elektromobil hängen.
  • Es ist nicht erlaubt, das Elektromobil unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu fahren.
  • Der Mieter teilt mit, dass er die geltenden Verkehrsregeln und die Höchstgeschwindigkeit des Elektromobils, nämlich 5 km pro Stunde, kennt und einhält.
  • Beim Abstellen (und/oder unbeaufsichtigten Abstellen) des Elektromobils ist der Mieter verpflichtet, dieses gemäß den Anweisungen von Efteling abzuschließen.
  • Die Rückgabe kann bis zu 1 Stunde nach der offiziellen Schließung des Parks erfolgen (sofern nicht im Voraus anders vereinbart). Wird das Elektromobil verspätet zurückgegeben, wird ein Aufpreis erhoben. Für die erste halbe Stunde Verspätung zahlt der Mieter 10 € Aufschlag, danach 10 € für jede Stunde, die das Elektromobil zu spät zurückgebracht wird.
  • Das Elektromobil, die Schlüssel und das dazugehörige Zubehör können nur an der Garderobe und im Vermietungsgebäude oder in der Efteling-Unterkunft, in der der Mieter wohnt, abgegeben werden. Der Mieter haftet in vollem Umfang für den Verlust des Elektromobils, des Ladegeräts, des Zubehörs und/ oder der Schlüssel. Bei Verlust des Schlüssels und/oder des Ladegeräts werden dem Mieter 150 € in Rechnung gestellt.
  • Wird das Elektromobil nicht zurückgegeben, erfolgt eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls. In diesem Fall ist Efteling berechtigt, dem Mieter den Neuwert des Elektromobils in Rechnung zu stellen.
  • Bei der Rückgabe hat Efteling das Recht, das Elektromobil auf Schäden zu untersuchen, die während der Mietdauer des Mieters entstanden sind. Wenn während des Mietzeitraums des Mieters Schäden am Elektromobil, an Dritten oder an Gegenständen entstehen oder sich ein Unfall ereignet (mit oder ohne Personenschaden), muss dies Efteling so schnell wie möglich gemeldet werden. Efteling haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen, die während des Mietzeitraums durch den Mieter und/oder Dritte aufgrund unsachgemäßer Nutzung verursacht werden. Die Verantwortung und Haftung dafür liegt ausschließlich beim Mieter.
  • Bei der Rückgabe des Elektromobils muss der Mieter (versteckte) Schäden oder Mängel, die Efteling und/oder dem Mieter nicht im Voraus bekannt waren, unverzüglich Efteling melden.
  • Efteling hat einzig eine Haftpflichtversicherung (WA) für die Elektromobile abgeschlossen. Der Mieter teilt mit, dass ihm die Versicherungslage für das Elektromobil bekannt ist, wie keine weiteren Versicherungen z. B. für Schäden oder Diebstahl des Elektromobils und/oder des Zubehörs, und erklärt sich mit diesem begrenzten Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung einverstanden. Der Mieter erkennt an, dass er für alle Schäden haftet, die am Elektromobil und/oder (Eigentum von) Dritten verursacht werden, unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit, Fehler oder Vorsatz während der Nutzung des Elektromobils verursacht wurden.
  • Der Mieter ist für alle Bußgelder, Zahlungen und Verwaltungsstrafen verantwortlich, die sich aus der unsachgemäßen Nutzung des Elektromobils ergeben. Bei Verstößen, Bußgeldern oder Schäden, unabhängig davon, ob sie vom Mieter verursacht wurden oder nicht, ist der Mieter verpflichtet, Efteling so schnell wie möglich zu informieren und dies (auf Wunsch) schriftlich zu bestätigen.
  • Im Falle eines Defekts am Elektromobil muss der Mieter Efteling unverzüglich (telefonisch) über diesen und den Ort, an dem er sich befindet, informieren. Wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist, bemüht sich Efteling nach Kräften um ein Ersatzmobil (sofern ein solches verfügbar ist). Sollte eine Panne von einer anderen Person als dem Mieter verursacht worden sein und kein Ersatzmobil zur Verfügung stehen, hat der Mieter Anspruch auf Erstattung eines Teils des Mietpreises.
  • Es liegt immer in der Verantwortung des Mieters, den vollen Schaden im Falle von unverantwortlichem Fahren zu ersetzen. Dies gilt auch für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Vandalismus, Missbrauch und/oder unsachgemäße Nutzung des Elektromobils. Tritt während des Mietzeitraums ein Schaden auf, der auf die Benutzung des Elektromobils durch eine andere Person als den Mieter
    zurückzuführen ist, so haftet der Mieter in vollem Umfang für alle mit dem Schaden verbundenen Kosten.
  • Das Elektromobil ist mit einer Ortungssoftware ausgestattet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese eingeschaltet werden kann, wenn das Elektromobil nicht zurückgegeben wird, um herauszufinden, wo es sich gerade befindet, oder um allgemeine Nutzerdaten zu Qualitätszwecken anonymisiert zu erfassen.
  • Werden die vorgenannten Artikel nicht eingehalten oder akzeptiert, kann Efteling das Elektromobil sofort zurückholen, ohne den Mietpreis zu erstatten.
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